Lieferhinweise

Mindermengen-Zuschläge
Die Franko Preise gelten für ausgeladene Fahrzeuge. Bei Nichtausladung berechnen wir einen Mindermengen-Frachtzuschlag.

Sonderleistungen
Sonderleistungen wie Standzeiten, Umladen, Umsetzen diverser Materialien auf Geschoßdecken oder in den Keller führen zu Zusatzkosten und werden berechnet.

Kleinmengen-Lieferungen
Die Verladung von Kleinmengen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
Hierbei handelt es sich zudem um ein typisches Händler-Lagergeschäft.
Geringere Mengen als mind. ein Werkspaket können daher nicht ab Werks-Lager,
sondern nur ab Händler-Lager geliefert werden.

Ab-Werk-Lieferungen, Abholvergütungen
Bei Abholungen der Steine in unserem

Werk ist uns die Baustelle mit vollständiger Anschrift zu benennen, für welche die Lieferung bestimmt ist. Werden die Steine nicht dem Lieferschein bezeichneten Verwendungsort zugeführt, ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich den endgültigen Verwendungsort mitzuteilen. Weiterhin behalten wir uns bei falschen Stationsangaben vor, die Belieferung ab Werk einzustellen.

Liefertermine, Disposition
Bei Bestellungen zur Anlieferung bemühen wir uns, Lieferzeitwünsche möglichst zu berücksichtigen. Auf Anlieferungen zu bestimmten Tagesterminen (Uhrzeiten) können wir uns jedoch auf Grund von unvorhersehbaren Verkehrsbedingungen nicht festlegen. Unsere Lieferzeitangaben sind daher immer nur ungefähre und eingeplante Tagestermine und keine verbindlichen Vereinbarungen. Im Übrigen gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Befahrbarkeit der Baustelle
Bei Aufträgen zur Anlieferung bitten wir zu beachten, dass die Baustellen mit Schwerlastfahrzeugen (bis 40 t) befahrbar sind. Anderenfalls erfolgt die Anlieferung nur soweit, wie dies mit vorerwähnten Fahrzeugen auf geeigneten und festen Zufahrten möglich ist.

Frostschutz
Porenbeton muss durch geeignete Maßnahmen ständig gegen Feuchtigkeit geschützt werden. Dies gilt auch für Porenbeton im eingebauten Zustand. Die Frostwiderstandsfähigkeit hängt von dem Feuchtigkeitsgehalt ab.

Paletten Pfand
Die hauseigenen Paletten, gekennzeichnet durch PSNB, werden entsprechend der aktuellen Holzpreise mit einem Pfand belastet. Werden die Paletten in wiederverwendbarem Zustand zurückgegeben, wird eine Gutschrift erteilt.
Die Höhe der Gutschrift ist im Vertrieb zu erfragen.