Schallschutz

Der Schallschutz in Gebäuden hat große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen.
Der Nachweis des Schallschutzes wird auf Grundlage der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ geführt. So hat die Schallschutznorm DIN 4109 zum Ziel, den Menschen in seiner häuslichen Umgebung zu schützen.

Der Schallschutz von Außenbauteilen setzt sich aus dem Schallschutzniveau der Fenster und dem der Porensteinwand zusammen. Der Fensteranteil in den Fassaden variiert dabei üblicherweise zwischen 15 und 30 %. Das bedeutet, dass z. B. für ein Außenbauteil im Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 mindestens 35 dB gefordert werden. Diese Anforderung ist bei 15 % Fensteranteil und einem niedrigen Schalldämm-Maß des Fensters von nur 25 dB bereits mit einer Porensteinwand von 300 mm bei einer Rohdichteklasse von 0,60 und beidseitigen Putzauftrag, die 46 dB erreicht.
Porenbeton weist einen um 2 dB besseren Schallschutz auf, als gleichschwere Bauteile aus anderen massiven Baustoffen.

Schalldämm-Maß R’w,R in dB nach DIN 4109 (Ausgabe 1989)1,2,3

ProdukteFestigkeits-klasseRohdichteWanddicke in mm
100115150175200240300365425
Planbauplatten20,4303133353739414346
Plansteine20,533
Planelemente40,6343639404143454748

1 Werte R’ unter Berücksichtigung des „Porenbeton-Bonus“ (+2dB) für Wände mit einer flächenbezogenen Masse W< 250 kg/m² und Steinrohdichten < 0,8 kg/dm²
2 bei flankierenden Bauteilen mit einer mittleren flächenbezogenen Masse von 300 kg/m²; bei flankierenden Bauteilen mit einer von 300 kg/m² abweichenden mittleren flächenbezogenen Masse sind die Korrekturwerte von Tabelle 13, Beiblatt 1 zu DIN 4109 in Ansatz zu bringen
3 Wanddicke < 175 mm: mit beidseitigen Innenputz:: 2 x 10 kg/ m²; Wanddicke ≥ 175 mm: Innenputz:: 10 kg/ m² – Außenputz: 15 kg/ m²